AGB – Berlin Forest Dogs
§ 1 Hundebetreuung
Während der Betreuung bei Berlin Forest Dogs bleibt der Hundehalter Eigentümer des Hundes im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
Ihr Hund muss haftpflichtversichert sein. Als Nachweis legen Sie bitte eine Kopie Ihrer Haftpflichtversicherung Ihrem Betreuungsvertrag bei.
Der Hundehalter versichert Berlin Forest Dogs alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden.
§ 2 Aufnahme in das Rudel
Nur Hunde, die eine bestehende Haftpflichtversicherung besitzen und keine ansteckenden Krankheiten haben, können von Berlin Forest Dogs betreut werden.
Sollte ein Hund innerhalb der Betreuungszeit erkranken oder sich verletzen, behält sich Berlin Forest Dogs das Recht vor, die Hundebetreuung zu unterbrechen. Berlin Forest Dogs übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und daraus entstehende Folgen.
Listenhunde, Bulldoggen, Doggen sowie nicht kastrierte Hunde sind von der Betreuung leider ausgeschlossen.
Berlin Forest Dogs behält sich vor, Hunde nach mehrmaligen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung wieder auszuschließen. Ebenso wie bei zu häufigen Absagen des Gassiservice.
§ 3 Haftungsausschuss
Berlin Forest Dogs versichert einen professionellen und ordnungsgemäßen Umgang mit den zu betreuenden Hunden, sowie eine artgerechte- und verhaltensgerechte Haltung bzw. Führung der Hunde und die Einhaltung des Tierschutzgesetzes und dessen Nebenbestimmungen.
Da Berlin Forest Dogs mit mehreren Hunden – Gruppenhaltung/Rudel – in Hundeauslaufgebieten unterwegs ist, kann es zu Auseinandersetzungen zwischen den Hunden des bestehenden Rudels oder auch mit Hunden anderer Hundehalter beim Spielen oder durch Rangeleien kommen. Berlin Forest Dogs übernimmt keine Haftung für eventuelle Verletzungen der Hunde. In diesem Fall kommt der Halter des Verursachers (primär) bzw. dessen Haftpflichtversicherung (sekundär) für entstehende Kosten auf.
Berlin Forest Dogs schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus. Es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung verursacht.
Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt Berlin Forest Dogs keine Haftung. Verursacht der Hund Schäden (z.B. am Auto) oder an Dritten (Hund/Mensch), haftet allein der Hundehalter.
Bei Entlaufen des Hundes während der Betreuungszeit, haftet Berlin Forest Dogs nicht für daraus resultierende Schäden am Hund oder an Dritten.
Der Hundehalter verpflichtet sich, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Über Krankheiten muss Berlin Forest Dogs vor der Betreuung des Hundes wahrheitsgemäß informiert werden.
Sollte Berlin Forest Dogs während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Hundehalter bereits jetzt schon ein, dass der Hund im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben werden darf. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Hundehalter.
§ 4 Preise
Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der Homepage von Berlin Forest Dogs. Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Leistungen sind am Ende des Monats nach Erhalt der Rechnung zu überweisen oder in bar zu zahlen. Ebenso sind Zahlungen am jeweiligen Betreuungstag im Voraus oder bei Abgabe des Hundes in bar möglich.
Absagen des Gassiservice müssen 24 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen. Andernfalls wird 50 % des Einzelpreises erhoben. Ausnahmen sind akute Erkrankung des Hundes oder unzumutbare Wetterbedingungen.
§ 5 Datenschutz
Die Daten des Hundehalters werden von Berlin Forest Dogs vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Berlin Forest Dogs verwendet Fotos von den Hunden auf Facebook, WhatsApp, Instagram sowie auf der Webseite und behält sich die Rechte am Bildmaterial vor.